Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung der SaaS-Plattform Funnalized zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Stand: 02.09.2026
Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter der SaaS-Plattform Funnalized ist Funnel-Link · Andrej Hirsch, Garmischer Straße 14, 82418 Murnau, Deutschland (im Folgenden „Anbieter").
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform Funnalized zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde"). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Funnalized als Software-as-a-Service über das öffentliche Internet zur Verfügung. Die Plattform umfasst in den derzeit angebotenen Tarifen sämtliche Module — u. a. Vertrieb (CRM), Recruiting (Bewerbermanagement, Karriereseiten, Bewerbungs-Funnels), Marketing (Kampagnen, Funnels), Projekte, Team-Verwaltung und Reporting; der jeweils gebuchte Tarif bestimmt den Leistungsumfang, insbesondere die Anzahl der inkludierten Workspaces und etwaige Zusatzleistungen.
(2) Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Produktbeschreibung der gebuchten Tarifstufe auf funnalized.app/preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter; Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Kernfunktionsumfang nicht wesentlich einschränken, bleiben vorbehalten.
(3) Die Plattform wird im jeweils bereitgestellten Funktionsumfang überlassen. Eine bestimmte, über die Produktbeschreibung hinausgehende Beschaffenheit oder Eignung für einen vom Kunden vorausgesetzten Zweck wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Die Verfügbarkeit regelt § 10.
Vertragsschluss, Testphase und Beta
(1) Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Accounts und Bestätigung dieser AGB zustande. Der Kunde sichert zu, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen, als Unternehmer zu handeln und Zugangsdaten geheim zu halten.
(2) Kostenlose Testphase: Neue Accounts erhalten eine kostenlose Testphase von 14 Tagen. Die Testphase endet automatisch und geht nicht ohne aktive Buchung eines Tarifs in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Nach Ablauf wird der Zugriff auf den Workspace eingeschränkt; die Daten bleiben für 30 Tage zum Export verfügbar, danach behält sich der Anbieter vor, den Workspace samt aller Daten zu löschen. Der Kunde kann die Löschung seines Workspace jederzeit selbst in der Anwendung anfordern; sie wird nach Ablauf von 30 Tagen endgültig vollzogen und kann bis dahin vom Kunden in der Anwendung widerrufen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden in Textform löscht der Anbieter auch vor Ablauf dieser Frist.
(3) Beta-Programm: Für Teilnehmer des Beta-Programms („Founder-Slots") gelten die bei Buchung ausgewiesenen Sonderkonditionen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Plattform während der Beta-Phase in aktiver Weiterentwicklung befindet und einzelne Funktionen geändert oder ersetzt werden können. Ausdrücklich als Vorschau oder Beta gekennzeichnete Funktionen werden ohne Verfügbarkeitszusage nach § 10 bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform Funnalized im Umfang des gebuchten Tarifs (insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Workspaces) für eigene Geschäftszwecke über das Internet zu nutzen. Eine Überlassung des Quellcodes oder der Software selbst erfolgt nicht.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform Dritten außerhalb seiner Workspaces entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie zu vervielfältigen, zu dekompilieren oder abgeleitete Werke zu erstellen, soweit dies nicht gesetzlich (§§ 69d, 69e UrhG) zwingend erlaubt ist.
(3) Weitergabe an Endkunden (Agentur-Modell): Abweichend von Absatz 1 und 2 ist der Kunde berechtigt, die im Rahmen seines Tarifs angelegten Sub-Workspaces seinen eigenen Endkunden — auch entgeltlich — zur Nutzung zu überlassen und sie gemeinsam mit ihnen zu bearbeiten. Vertragspartner des Anbieters bleibt allein der Kunde; er schuldet die Vergütung für alle von ihm angelegten Workspaces und steht dafür ein, dass seine Endkunden diese AGB einhalten. Das Entgelt, das der Kunde seinen Endkunden berechnet, bestimmt er selbst. Die Anwendung selbst bleibt in jedem Fall unter der Marke Funnalized; eine Umbenennung oder ein Rebranding der Anwendung ist nicht gestattet. Die vom Kunden veröffentlichten Seiten — insbesondere Kundenportal, Karriereseiten, Bewerbungs-Funnels, Marketing-Funnels und Assessments — darf der Kunde unter eigener Marke und eigener Domain betreiben.
Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte und Daten, die er in Funnalized verarbeitet, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit.
- Der Kunde ist und bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die personenbezogenen Daten seiner betroffenen Personen — insbesondere seiner Kunden, Leads und Bewerber. Er stellt sicher, dass er für deren Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besitzt und seine eigenen Informations- und Transparenzpflichten (Art. 13, 14 DSGVO) erfüllt. Der Anbieter wird insoweit ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) tätig.
- Der Kunde verpflichtet sich, beim Versand von E-Mails über die Plattform die geltenden Vorschriften (insbesondere § 7 UWG, DSGVO) einzuhalten und keine unzulässige Werbung oder Spam zu versenden.
- Der Kunde nutzt die Plattform nicht missbräuchlich (z. B. automatisiertes Crawling, Überlastungsangriffe, Reverse-Engineering, Weitergabe von Zugängen an unberechtigte Dritte).
- Der Kunde sichert die von ihm exportierten Daten eigenverantwortlich und meldet Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit seinen Zugangsdaten unverzüglich.
- Der Kunde hält seine Kontakt- und Rechnungsdaten — insbesondere E-Mail-Adresse, Anschrift und hinterlegtes Zahlungsmittel — während der Vertragslaufzeit aktuell.
Die vorstehenden Mitwirkungspflichten sind echte Vertragspflichten des Kunden. Mehraufwand, der dem Anbieter aus ihrer Verletzung nachweislich entsteht, kann er dem Kunden zu zuvor in Textform mitgeteilten Sätzen gesondert berechnen; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Kundendaten und Inhalte
(1) Alle Rechte an den Daten und Inhalten, die der Kunde oder seine Nutzer in Funnalized einbringen („Kundendaten"), verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit sowie bis zur vollständigen Löschung nach § 9 Abs. 4 die einfachen Nutzungsrechte ein, die für den Betrieb der Plattform technisch erforderlich sind (insbesondere Speichern, Vervielfältigen für Backups, Anzeigen, Übermitteln im Rahmen der vom Kunden aktivierten Funktionen und Integrationen).
(2) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden, auf von ihm eingebrachten rechtsverletzenden Inhalten oder auf einer Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten des Kunden im Umgang mit den von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(3) Der Anbieter nutzt Kundendaten ausschließlich zur Vertragserfüllung; eine Nutzung zu eigenen werblichen Zwecken oder eine Weitergabe an Dritte außerhalb der in der Datenschutzerklärung genannten Empfänger findet nicht statt.
(4) Feedback und anonymisierte Nutzungsdaten: Übermittelt der Kunde oder einer seiner Nutzer dem Anbieter Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche oder Fehlermeldungen zur Plattform („Feedback"), darf der Anbieter dieses Feedback unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Produkte nutzen; ein Anspruch des Kunden auf Umsetzung oder auf eine Vergütung besteht nicht. Der Anbieter darf ferner aggregierte, vollständig anonymisierte Nutzungsdaten für die Weiterentwicklung der Plattform, für Statistiken und für die Kapazitätsplanung verwenden. Anonymisiert in diesem Sinne sind nur Daten, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Endkunden oder einzelne betroffene Personen zulassen; solche Daten sind keine Kundendaten im Sinne des Absatzes 1. Absatz 3 bleibt im Übrigen unberührt.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Kunde in Funnalized personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, der mit der Registrierung in elektronischer Form (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) Bestandteil dieses Vertrages wird.
(2) Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Für die Zulässigkeit der Verarbeitung, das Vorliegen einer Rechtsgrundlage sowie die Erfüllung der Betroffenenrechte gegenüber seinen betroffenen Personen ist allein der Kunde verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Datenschutzverstöße, die aus dem Umgang des Kunden mit den von ihm verantworteten Daten resultieren; die gesetzliche Haftung des Auftragsverarbeiters nach Art. 82 DSGVO für die Verletzung eigener Pflichten bleibt unberührt.
Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der gewählten Tarifstufe gemäß der bei Buchung gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands innerhalb der Europäischen Union erfolgt die Abrechnung bei Vorliegen einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Reverse-Charge-Verfahren; der Kunde teilt dem Anbieter seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unaufgefordert mit und hält sie aktuell.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist ist der Anbieter ferner berechtigt, den Zugang zum Workspace auf lesenden Zugriff zu beschränken. In diesem Zustand bleiben dem Kunden seine Daten vollständig zugänglich: Er kann sie weiterhin einsehen, auswerten und exportieren sowie die Zahlung nachholen und die Löschung seiner Daten verlangen; nicht möglich sind Änderungen und Neuanlagen. Die Beschränkung endet automatisch, sobald die offenen Beträge eingegangen sind. Die Zahlungspflicht für die Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.
(4) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(5) Preisänderungen für Bestandskunden werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt und gelten erst ab dem folgenden Verlängerungszeitraum. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
(6) Founder-Konditionen: Für Kunden, die einen der limitierten Founder-Plätze gebucht haben, bleibt der bei Buchung vereinbarte Grundpreis für die Dauer des ununterbrochenen Vertragsverhältnisses unverändert; Absatz 5 findet auf diesen Grundpreis keine Anwendung. Preise für zusätzlich gebuchte Workspaces und Zusatzleistungen bleiben von dieser Zusage unberührt.
Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft über den Abrechnungsmonat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht bis zum letzten Tag des laufenden Abrechnungsmonats mit Wirkung zu dessen Ende gekündigt wird; eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die Kündigung kann jederzeit direkt in der Anwendung (Abrechnungseinstellungen) oder in Textform erklärt werden. Für die kostenlose Testphase gilt § 3 Abs. 2.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei schwerwiegender oder wiederholter Verletzung der Pflichten aus § 5 vor.
(3) Sperrung als milderes Mittel: Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Verletzung der Pflichten aus § 5 vor, kann der Anbieter unabhängig von den Voraussetzungen des Absatzes 2 den Zugang des Kunden oder einzelne Inhalte vorübergehend sperren. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über die Sperrung und ihren Grund und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Für die Dauer einer berechtigten Sperrung bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen.
(4) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang exportieren; danach werden sie gemäß AVV gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt
(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums; eine Garantie im Rechtssinne wird damit nicht übernommen. Bei der Berechnung bleiben Zeiten angekündigter Wartung, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (höhere Gewalt, Ausfälle von Netzbetreibern) sowie vom Kunden verursachte Unterbrechungen außer Betracht. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeitfenstern durchgeführt und bei zu erwartender Beeinträchtigung vorab angekündigt.
(3) Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den betroffenen Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen Umstände, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können — insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terroranschläge, Epidemien und Pandemien, Arbeitskämpfe einschließlich Streik und rechtmäßiger Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Strom- und Telekommunikationsnetzen sowie großflächige Störungen bei Vorlieferanten oder in den genutzten Rechenzentren. Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen; bereits im Voraus gezahlte Vergütung erstattet der Anbieter für den nicht genutzten Zeitraum zeitanteilig.
Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf die Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettovergütung, mindestens jedoch auf 5.000 Euro begrenzt; insgesamt ist sie je Vertragsjahr auf 12.000 Euro begrenzt. Ausgeschlossen ist in den Fällen des Absatzes 2 die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit diese nicht vertragstypisch und vorhersehbar sind. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in den Fällen des Absatzes 2 in zwölf Monaten ab Kenntnis; Absatz 1 und Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Vorbehaltlich Abs. 1 haftet der Anbieter für Datenverlust nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, nicht-öffentliche Produktinformationen), geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, die nachweislich unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist. Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre über sein Ende hinaus fort; für personenbezogene Daten gilt sie zeitlich unbegrenzt (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO, § 4 des AVV). Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG bleibt unberührt.
Ergänzende Datenschutzdokumente
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt § 7. Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind (z. B. Anpassung an geänderte Rechtslage oder Funktionserweiterungen). Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall nach § 9 Abs. 1 ordentlich kündigen. Dem Kunden steht daneben das Recht zu, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Änderungen, die den Kernleistungsumfang oder das Preisgefüge wesentlich betreffen, bedürfen der Zustimmung des Kunden.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters; der Anbieter ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Vertragsübertragung: Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf einen Rechtsnachfolger im Wege des Betriebsübergangs, einer Umwandlung oder der Veräußerung des betroffenen Geschäftsbereichs zu übertragen. Der Anbieter zeigt eine solche Übertragung dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt der Übertragung zu kündigen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gilt für den Rechtsnachfolger mit unverändertem Inhalt fort.
(4) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. § 14 und individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleiben unberührt.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ersetzten Bestimmung am nächsten kommt; Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(7) Rangfolge: Widersprechen sich die Vertragsdokumente, gilt in Datenschutzfragen vorrangig der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), sodann diese AGB und zuletzt die Produktbeschreibung nach § 2 Abs. 2. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) gehen allen Vertragsdokumenten vor.
(8) Vertragssprache: Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Werden diese AGB oder Teile davon in einer anderen Sprache bereitgestellt, dient dies ausschließlich dem Verständnis; maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
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